Unsere Förderung

Förderbedingungen

Kommunal-, Landes- und Bundesmittel

Zur Unterstützung des Kinderdienstes und der Jugendarbeit können diverse Fördergelder beantragt werden. Hierbei wird zwischen Kommunal- Landes- und Bundesmitteln unterschieden. Während Veranstaltungen, die mit Bundesmitteln finanziert werden nicht zugleich auch mit Kommunal- und Landesmitteln unterstützt werden dürfen, können kommunale Fördermittel mit Landesmitteln (des LJW) kombiniert werden. Im Landesjugendwerk werden ausschließlich Landesmittel vergeben. Für Bundesveranstaltungen, werden Bundesmittel regelmäßig durch die Bundeswerke beantragt. So wird das Bundesjugendwerk des BFP jährlich durch das Bundesministerium für Soziales, Familie und Jugend gefördert.

Europäische Fördermittel

Zudem gibt es auch die Möglichkeit, europäische Fördergelder zu beantragen. Da hierfür detaillierte Projektbeschreibungen mit den Partnerländern und -organisationen erforderlich sind, empfehlen wir eine Beratung vor der Antragstellung. Mehr Informationen findet ihr unter www.ccp-deutschland.de

Förderung Landesjugendwerk Niedersachsen

Gefördert werden nur Bildungsmaßnahmen!

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NEU: Voraussetzungen zur Förderung von Bildungsmaßnahmen

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Antrag auf Förderung für Bildungsmaßnahmen

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Landesjugendwerk des BFP Niedersachsen

Kassings Kamp 51
49565 Bramsche

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MO bis FR von 9:00 - 16:00
unter der Nummer: 05461-7033797
oder per Mail: info@ljw-nds.de

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