Juleica

Was ist die Juleica?

Die Jugendleiter/in-Card (JULEICA) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhabenden. Die Juleica ist jeweils 3 Jahre gültig und soll zusätzlich auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Warum brauche ich eine Juleica Ausbildung?

Die Juleica bildet dich für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen aus. Mit der Ausbildung wirst du auf unterschiedliche Herausforderungen in deiner Tätigkeit vorbereitet. Des Weiteren erlernst du die gesetzlichen Grundlagen, die für dich in der Kinder- und Jugendarbeit notwendig sind, sowie verschiedene Skills die deine Persönlichkeit stärken und dir helfen die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit kennenzulernen und gut zu bewältigen. Mit der Juleica legitimierst du deine ehrenamtliche Tätigkeit gegenüber Erziehungsberechtigten, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen.

Vorteile der Juleica:

  • Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten und Nachweis über eine Ausbildung nach
    bundeseinheitlichen Standards der Kinder- und Jugendarbeit;
  • Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate);
  • Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen, die an das Vorhandensein einer amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter anknüpfen, z.B. je nach landesrechtlicher Regelung
    • 12 Tage Sonderurlaub im Jahr,
    • Erstattung von Verdienstausfall,
    • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe,
    • Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten derJugendarbeit
    • Besuche von Kulturveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen
    • Materialbeschaffungen
    • Dienstleistungen

Was lerne ich in der Schulung?

Wir greifen in der Schulung Fragen auf, die dich in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigen z.B.: Wie organisiere ich eine Freizeit oder eine Veranstaltung? Was muss ich beachten, wenn ich die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche habe? Welche Leitungsprinzipien gibt es und wie kann ich sie lernen? Was ist überhaupt Jugendarbeit? Und wo bekomme ich Geld her, um Jugendarbeit zu machen? Auf all diese Fragen werden wir gemeinsam die Antworten suchen. Außerdem befassen wir uns mit aktuellen Themen der Jugendarbeit, wie Geschlechterrollen, Soziale Medien, Gen Z und interkulturelle Kompetenzen.

Was muss ich tun, um die Juleica zu bekommen?

Nehme an einer unserer Juleica-Schulungen teil und in Verbindung mit einem erste Hilfe Kurs, kannst du deine Juleica auf juleica-antrag.de beantragen.

Voraussetzung für eine Juleica:

  • Antragsteller muss ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein
  • Teilnahme an einer Juleica-Schulung (im besten Fall bei dem Träger, wo du auch ehrenamtlich
    mitarbeitest)
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Wie kann ich meine Juleica verlängern?

Die Juleica ist für 3 Jahre gültig, daher solltest du vor dem Ablauf der Juleica eine Fortbildung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Umfang von 8 Stunden absolvieren.
Die Fortbildung kannst du bei uns absolvieren und findest diese unter „Auffrischungs Schulung“ bei den Veranstaltungen im nachstehenden Link.

Weiterführende Links:

Juleica bei unseren Veranstalungen

Mehrfach im Jahr bieten wir Juleica-Schulungen und Auffrischungsschulungen an.
Unter Verunstaltungen findest du mehr Infos zu den Schulungsangeboten.

Juleica-Antrag

Hier geht es zur Berantragung der Juleica.

* Externer Link. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von juleica.de

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Landesjugendwerk des BFP Niedersachsen

Kassings Kamp 51
49565 Bramsche

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